über Aufenthalt am Wasser ist für das kleine Mädchen noch schön, wo sie noch träumen kann - das Jugendamt Weißensee will nicht, dass sie bei Papa wohnt !

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Demokratie, Parteien und Willkür bei Behörden ?

Demokratie - "Herrschaft des Staatsvolkes"

Demokratie heißt: Alle Bürger und Bürgerinnen haben die gleichen Rechte und Pflichten. Über sie herrscht kein Kaiser, auch kein König und kein General. Alle Menschen dürfen frei ihre Meinung sagen, sich versammeln, sich informieren. Es gibt unterschiedliche Parteien, die ihre Vorstellungen in sogenannten Parteiprogrammen kundtun. In einer Demokratie wählen die Bürger Personen und Parteien, von denen sie eine bestimmte Zeit lang regiert werden wollen. Und wenn die Regierung ihre Arbeit schlecht macht, kann das Volk bei der nächsten Wahl eine andere Regierung wählen.

In einer Demokratie muss alles, was der Staat tut, nach den Regeln der Verfassung und der geltenden Gesetze erfolgen. In Deutschland stehen diese Regeln im Grundgesetz. Der demokratische Staat ist also immer auch ein Rechtsstaat.

Abgeordnetenhaus

Aufgaben und Arbeitsweise des Parlaments

- Gesetzgebung für das Land

- Regierungsbildung (Wahl des Regierenden Bürgermeisters)

Kontrolle der Regierung (des Senats)

Seine Hauptaufgabe ist die Gesetzgebung.

Auf Anregungen der Regierung, von Parteien und Volksinitiativen beraten die Abgeordneten, wo es für das Zusammenleben der Bürger in Berlin nötig ist, neue Gesetze zu beschließen, Gesetze zu ändern, zu ersetzen oder aufzuheben. Eine herausragende Rolle spielt hierbei das Haushaltsgesetz, in dem jeweils für ein Jahr oder zwei Jahre bestimmt wird, für welche Zwecke die vor allem aus Steuereinnahmen gewonnenen Gelder ausgegeben werden sollen.

Als zweite Aufgabe obliegt dem Parlament, den Regierenden Bürgermeister zu wählen. Seine Aufgabe ist es, die Senatoren zu ernennen und gemeinsam mit ihnen die Regierung (den Senat) zu bilden.

Die dritte große Aufgabe liegt in der Kontrolle der Regierung. Durch Fragen und die Anforderungen von Berichten wird nachvoll­zogen, ob die Regierung sich auch an das hält, was im Parlament beschlossen wurde.

Kontrolle der Regierung durch das Parlament

Außer der Gesetzgebung und der Ausübung des Budgetrechts obliegt dem Abgeordnetenhaus die Kontrolle des Senats. Die Abgeordneten nehmen die Kontrolle durch Anfragen an den Senat, durch Berichtsaufträge, im Wege des Akteneinsichtsrechts, des Zitierrechts und durch die parlamentarische Aufklärung von Sachverhalten in einem Untersuchungsausschuss wahr.

Parteien :

„Parteien sind Vereinigungen von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit für den Bereich des Bundes oder eines Landes auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und an der Vertretung des Volkes im Deutschen Bundestag oder einem Landtag mitwirken wollen, wenn sie nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere nach Umfang und Festigkeit ihrer Organisation, nach der Zahl ihrer Mitglieder und nach ihrem Hervortreten in der Öffentlichkeit eine ausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit dieser Zielsetzung bieten. Mitglieder einer Partei können nur natürliche Personen sein.“

Willkür beim Jugendamt Pankow

auf Grund der massiven Diskriminierung des Vater durch die Amtsträger des Bezirksamtes Pankow

wandte ich mich auch an Parteien vom Bezirk Pankow und und des Landes Berlin :


Reaktionen der Parteien :

FDP

Sehr geehrter Herr .......,

Ihre E-Mail vom 22. Juli habe ich erhalten. Sie haben den Landesverband Berlin der FDP angeschrieben. Ich vermute, Sie wollten die Bundespartei erreichen.

Aus meiner Erfahrung im Umgang mit Zuschriften zu familiären Rechtsstreitigkeiten kann ich Ihnen nur raten, einen Rechtsbeistand zu konsultieren. Die Gewaltenteilung verbietet es Parlamentariern als Vertreter der Legislative Einfluss auf die Rechtsprechung in konkreten Fällen zu nehmen. Dafür bitte ich um Verständnis.

Ich wünsche Ihnen, dass Sie qualifizierten Rechtsrat erhalten, der dem Kindeswohl und der Klärung des Sachverhalts dient.

Mit freundlichen Grüßen
Helmut Metzner
Leiter der Landesgeschäftsstelle
Pressesprecher

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SPD

Sehr geehrter Herr .......,

ich empfehle Ihnen eine Petition beim Berliner Abgeordnetenhaus einzureichen. Alle Behörden des Landes Berlins sind dem Petitionsausschuss zur Auskunft verpflichtet. Daher ist der Weg über eine Petition in meinem Augen am sinnvollsten. Im Zuge einer Petition holt der Ausschuss eine Stellungnahme bei der betroffenen Behörde ein. Dann kann der Ausschuss gegebenenfalls weitere Schritte einleiten.
Eine Petition können Sie am einfachsten über das Online-Formular des Berliner Abgeordnetenhauses einreichen. Dieses erreichen Sie unter folgendem Link:
https://www.parlament-berlin.de/de/Das-Parlament/Petitionen/Online-Petition-Formular
Selbstverständlich können Sie Ihre Petition auch über den Postweg einreichen. Hierzu verwenden Sie bitte folgende Anschrift:

Abgeordnetenhaus von Berlin
Petitionsausschuss
Niederkirchnerstr. 5

10117 Berlin

Ich hoffe Ihnen mit den gegebenen Informationen weiterhelfen zu können. Sollten Sie Rückfragen haben, können Sie sich gerne erneut an mich wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Kugler


zwei - FDP und SPD - Vertreter haben reagiert, was ich positiv bewerte .

was ist mit den Abgeordneten von CDU, Linken, AFD und Grünen ?

mein Facit, die Volksvertreter und die Parteien wollen nicht mit den Problemen der Bürger konfrontiert werden.

meine Vertreter sind es nicht mehr! - stören wir sie bei ihrem "Süppchen kochen" !


Beispiel CSS3: Bild mit Bildbeschriftung

Verleumdungen und üble Nachreden

  • der Vater hätte die Mutter schlecht gemacht, um Verfahrensvorteile zu erzwingen .....
  • auf Einschätzungen von Mitarbeitern vom KIZ zur Situation wird nicht eingegangen ....
  • alle Handlungen und Taten der Mutter sind normal ...
  • Polizei und Kindergarten haben bei der Mutter jede Gefahr ausgeschlossen .... (obwohl dieses objektiv nicht möglich ist ...)
  • der Vater alle mit Beschwerden überzieht....
  • angezeigte Gefährdungen des Kindes werden nicht zur Kenntnis genommen ....

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